Internetfähiges Endgerät
Desktop-PC, Laptop oder Tablet mit ausreichender Bildschirmgröße. Smartphones sind aufgrund der Darstellung nicht empfohlen, im Einzelfall jedoch möglich.
Damit Online-Vorsorgegespräche rechtssicher, vertraulich und arbeitsmedizinisch gleichwertig zur Präsenzform ablaufen, müssen einige technische, organisatorische, rechtliche und ärztliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Seite gibt einen strukturierten Überblick.
Die nachfolgenden technischen, organisatorischen, rechtlichen und ärztlichen Anforderungen sind keine Empfehlungen, sondern leiten sich unmittelbar aus dem geltenden Regelwerk der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Deutschland ab.
Die ArbMedVV setzt den verbindlichen Rahmen, die AMR 3.4 konkretisiert die telemedizinische Durchführung und die DGUV Information 250-012 ergänzt praktische Empfehlungen zu Technik, Datenschutz und Dokumentation.
Setzt den verbindlichen Rahmen für arbeitsmedizinische Vorsorgeleistungen in Deutschland – Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.
Konkretisiert die Anforderungen an die telemedizinische Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge und definiert den Rahmen der ärztlichen Einzelfallentscheidung.
Liefert praxisorientierte Empfehlungen zu Voraussetzungen, technischer Ausstattung, Datenschutz und Dokumentation telemedizinischer Beratungs- und Vorsorgeleistungen.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Regelwerke.
Eine zuverlässige technische Grundlage ist die Voraussetzung für eine reibungslose, vertrauliche und arbeitsmedizinisch gleichwertige Videoberatung. Die folgenden Punkte sollten vor jedem Termin geprüft sein.
Desktop-PC, Laptop oder Tablet mit ausreichender Bildschirmgröße. Smartphones sind aufgrund der Darstellung nicht empfohlen, im Einzelfall jedoch möglich.
Eine integrierte oder externe Webcam mit mindestens HD-Auflösung ermöglicht eine klare visuelle Beratung und gute Erkennbarkeit beider Seiten.
Funktionierendes Mikrofon und Lautsprecher – ein Headset wird empfohlen, da es Hintergrundgeräusche reduziert und die Vertraulichkeit erhöht.
Eine stabile Verbindung mit ausreichender Bandbreite ist entscheidend. LAN- oder eine stabile WLAN-Verbindung werden gegenüber mobilen Datenverbindungen bevorzugt.
Ein aktueller Browser auf dem neuesten Versionsstand genügt – es ist keine zusätzliche Software-Installation erforderlich. Der Termin wird über einen Direktlink geöffnet.
Eine ruhige Geräuschkulisse unterstützt die akustische Verständigung. Ein Headset hilft zusätzlich, das Gespräch klar und vertraulich zu halten.
Neben einer funktionierenden Technik braucht eine telemedizinische Vorsorge einen passenden organisatorischen Rahmen: einen geeigneten Raum, ausreichend Zeit und eine klare Vorbereitung des Termins.
Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich die Verantwortung: Der Arbeitgeber schafft die Voraussetzungen, der oder die Beschäftigte nutzt sie eigenverantwortlich und vertraulich.
Ein geschlossener Raum, in dem das Gespräch vertraulich geführt werden kann und Dritte weder mithören noch das Bild einsehen können.
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge dauert typischerweise 20 bis 30 Minuten. Bitte ein entsprechendes, ungestörtes Zeitfenster reservieren.
Anamnesebogen, Optiker-Formular und Probandeninformation Datenschutz vor dem Termin sichten und – soweit zutreffend – bereitlegen.
Die oder der Beschäftigte ist zum vereinbarten Zeitpunkt online erreichbar. Bei Verhinderung bitte rechtzeitig vorher absagen oder verschieben.
Telemedizinische Vorsorge ist ein vertraulicher ärztlicher Vorgang. Information, Einwilligung, sichere Datenverarbeitung und transparente Dokumentation bilden den verbindlichen Rahmen jeder Online-Beratung.
Die oder der Beschäftigte wird vor dem Termin verständlich über Ablauf, Inhalt, Datenverarbeitung und Rechte informiert – unabhängig von der späteren Einwilligung.
Die telemedizinische Durchführung erfolgt nur mit ausdrücklicher, freiwilliger Einwilligung. Diese kann jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden.
Personenbezogene Gesundheitsdaten werden zweckgebunden, datenminimiert und über eine sichere, verschlüsselte Videoverbindung verarbeitet.
Inhalte und Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Aufbewahrungsfristen, Einsichts- und Auskunftsrechte richten sich nach den geltenden Vorgaben.
Sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Der Arbeitgeber erhält ausschließlich die gesetzlich vorgesehene Vorsorgebescheinigung – keine medizinischen Befunde oder Gesprächsinhalte.
Ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge in vollem Umfang telemedizinisch erfolgen kann, entscheidet ausschließlich der fachlich verantwortliche Facharzt für Arbeitsmedizin – auf Basis des konkreten Anlasses, der individuellen Konstellation und der geltenden Regelwerke.
Die telemedizinische Form ist gleichwertig, wenn sie ärztlich für geeignet befunden wird. Andernfalls wird ergänzend oder ausschließlich ein Präsenztermin durchgeführt – ohne Nachteil für die oder den Beschäftigten.
In diesen Fällen wird ergänzend oder ausschließlich ein Präsenztermin durchgeführt.
Eine kompakte Übersicht aller Vorbereitungsschritte für Arbeitgeber und Beschäftigte. Punkte können direkt abgehakt werden – die Auswahl bleibt während des Seitenbesuchs erhalten.
Vorbereitung abgeschlossen – Sie sind bereit für den Termin.
Die folgenden Antworten bündeln die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, Ablauf, Datenschutz, Grenzen der Telemedizin und dem Bedarf an Präsenzterminen.
Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät mit funktionierender Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Browser. Eine zusätzliche Software-Installation ist nicht erforderlich – der Termin wird über einen Direktlink geöffnet. Empfohlen werden ein Headset und eine Bandbreite von mindestens 5 Mbit/s.
Nach Terminvereinbarung und Vorabinformation öffnen Sie zur vereinbarten Zeit den Zugangslink. Nach einer kurzen Identifikation führt der Facharzt für Arbeitsmedizin das ärztliche Gespräch, klärt arbeitsbezogene Belastungen, beantwortet Ihre Fragen und gibt Empfehlungen. Eine telemedizinische Vorsorge dauert typischerweise 20 bis 30 Minuten.
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über eine DSGVO-konforme Plattform. Das Gespräch unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Es werden keine Aufzeichnungen angefertigt. Personenbezogene Gesundheitsdaten werden ausschließlich zweckgebunden, datenminimiert und gemäß den geltenden Vorgaben verarbeitet.
Nein. Der Arbeitgeber erhält ausschließlich die gesetzlich vorgesehene Vorsorgebescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat sowie ob ein Folgetermin empfohlen wird. Medizinische Inhalte, Befunde und Gesprächsdetails bleiben strikt zwischen Ihnen und dem fachlich verantwortlichen Facharzt für Arbeitsmedizin.
Wenn körperliche Untersuchungen, biometrische Messungen, Funktionstests oder eine Eignungsfeststellung mit Untersuchungsbedarf vor Ort erforderlich sind, ist die Telemedizin nicht oder nur eingeschränkt geeignet. Auch bei akuten Beschwerden kann ein Präsenztermin notwendig sein. Die Entscheidung erfolgt durch den Facharzt für Arbeitsmedizin im Einzelfall.
Stellt der Facharzt fest, dass eine Untersuchung vor Ort notwendig ist, wird ein ergänzender oder ausschließlicher Präsenztermin vereinbart – ohne Nachteil für die oder den Beschäftigten. Der bisherige telemedizinische Termin bleibt arbeitsmedizinisch dokumentiert; eine erneute Anamnese ist im Regelfall nicht erforderlich.
Bitte halten Sie den ausgefüllten Anamnesebogen bereit. Sofern Bildschirmarbeit zum Vorsorgeanlass gehört, ist zusätzlich das ausgefüllte Optiker-Formular hilfreich. Die Probandeninformation Datenschutz sollten Sie vorab gelesen haben. Alle Formulare stehen im geschützten Bereich zum Download bereit.
Ja. Die Einwilligung zur telemedizinischen Durchführung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile widerrufen werden. In diesem Fall wird die Vorsorge in Präsenz organisiert. Auch ein Wechsel kurzfristig vor dem Termin ist möglich.
Für eine reibungslose Online-Vorsorge stellen wir Ihnen drei vorbereitende Formulare bereit. Diese sind online ausfüllbar.
Strukturierte Erfassung Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und arbeitsbezogenen Belastungen – Grundlage für das ärztliche Gespräch.
Erfasst die Sehleistung bei Bildschirmarbeit und unterstützt die arbeitsmedizinische Beurteilung im Rahmen der G37-Vorsorge.
Transparente Information über Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrung und Ihre Rechte – Basis für eine informierte Einwilligung.
Eine kostenfreie Erstberatung klärt in wenigen Minuten, ob die telemedizinische arbeitsmedizinische Vorsorge zu Ihrem Unternehmen passt – fachärztlich, rechtssicher und ohne weitere Verpflichtungen.